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Heimkinolexikon - 1
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16:9-Umschaltung: Besondere Fähigkeit
eines Projektors oder TV-Gerätes, das die anomorphe,
horizontal gestauchte Breitbild-Software einer DVD (siehe
DVD) bei der Wiedergabe auf das originale Format
auseinander zieht.
1080i: HDTV unterscheidet
grundsätzlich zwischen dem Vollbild- und dem
Zeilensprungverfahren. Zu erkennen sind diese an dem
nachgestellten Buchstaben hinter der Zahl. Das
Vollbildverfahren wird mit "p" (progressive) abgekürzt, das
Zeilensprungverfahren mit "i" (interlaced). 1080i besitzt
also eine Auflösung von 1920 x 1080 Pixeln im
Zeilensprungverfahren, d. h. es zeigen immer nur die Hälfte
der maximal möglichen 1080 Zeilen etwas an, der Rest bleibt
dunkel. Die Bildwiederholfrequenzen liegen bei 1080i bei 50
Hz oder 60 Hz, was bedeutet, dass 50 oder 60 Halbbilder pro
Sekunde gesendet werden. Zu beachten ist nur, dass die
Bildwiederholraten nur bei 25 bzw. 30 Bildern je Sekunde
liegen, da ein Vollbild aus zwei Halbbildern besteht.
1080p: Diese Bezeichnung steht für die
Darstellung von Filmen mit einer Auflösung von 1920 x 1080
Pixeln im Vollbildverfahren, wodurch aufgrund von nicht mehr
anfallenden Konvertierungen seitens des Fernsehers keine
Artefakte entstehen und somit die höchstmögliche Qualität
erreicht wird. Auf Blu-Ray Discs werden Filme ebenfalls in
1080p aufgezeichnet, aber mit der vom Kino üblichen
Bildwiederholrate von 24 Hz. Entsprechend dieser Frequenz
wird dieser Modus auch als 24p bezeichnet.
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